Hilfe auf Rezept

Ihr Anspruch auf Haushaltshilfe

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Hilfe im Haushalt... 

  • ... wenn Sie wegen einer Krankheit, nach einer Operation oder anderen Behandlung im Krankenhaus Ihren Haushalt momentan nicht selber führen und die Kinderbetreuung vorübergehend nicht selbst übernehmen können. 


  • ... wenn mindestens ein Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt


  • Darüber hinaus können seitens der Beihilfe oder vom Sozial- und Jugendamt Kosten übernommen werden. 

Was muss ich tun, 
um schnelle Hilfe zu erhalten?

1. Diagnose durch den Arzt

Sie lassen sich die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe von Ihrem Arzt bescheinigen. Auf dem Attest sollten folgenden Informationen enthalten sein:

  • genaue Diagnose
  • notwendige Stundenzahl pro Tag 
  • voraussichtliche Dauer der benötigten Hilfe 

2. Kontaktaufnahme mit uns

Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, dann können wir alles Wichtige besprechen und beraten Sie gerne in Bezug auf die Antragstellung und Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

3. Antrag bei der Krankenkasse

Sie stellen einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse und reichen die Bescheinigung vom Arzt dort ein.

Ist eine Verlängerung der Haushaltshilfe nötig, lassen Sie sich vom Arzt ein neues Attest ausstellen und reichen dieses dann erneut bei Ihrer Krankenkasse ein.

1. Diagnose durch den Arzt

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Sie lassen sich die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe von Ihrem Arzt bescheinigen. Auf dem Attest sollten folgenden Informationen enthalten sein:

  • genaue Diagnose
  • notwendige Stundenzahl pro Tag 
  • voraussichtliche Dauer der benötigten Hilfe 

2. Kontaktaufnahme mit uns

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Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, dann können wir alles Wichtige besprechen und beraten Sie gerne in Bezug auf die Antragstellung und Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

3. Antrag bei der Krankenkasse

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Sie stellen einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse und reichen die Bescheinigung vom Arzt dort ein.

Ist eine Verlängerung der Haushaltshilfe nötig, lassen Sie sich vom Arzt ein neues Attest ausstellen und reichen dieses dann erneut bei Ihrer Krankenkasse ein.